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Channel: Kommentare zu: Kleiner Hofstaat, knappe Fristen
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Von: Konkurrenzblogleser

@<a href="#comment-446323" rel="nofollow">snafu</a>: Man könnte ja mal die Herren Hoenig oder Siebers fragen, die fahren wohl ganz gerne durch die Lande. Und bei deren...

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Von: Udo Vetter

Burschi, ich habe die Akte eingesehen. Das ergibt sich eigentlich schon aus dem Text.

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Von: Jakob

Muss der Angeklagte (wenn er denn zahlungsfähig ist) im Falle einer Verurteilung auch für die Kosten eines auf diese Weise gegen seinen Willen beauftragten Pflichtverteidigers aufkommen?

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Von: Quacksilber

Richter sind also nicht dazu verpflichtet, die Schadenssumme (Prozesskosten) gering zu halten, denn sonst wären sie sicher für die erhöhte oder gar doppelte Berechnung des Anwalthonorars wegen Wuchers...

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Von: Stefan

Namen!

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Von: Lord

@18: Auch wenn er nicht zahlungsfähig ist muß er seine Anwälte (ob Pflicht oder nicht) zahlen. Wird ihm dann eben von seinem Verdienst im Knast gepfändet – genauergesagt von dem Teil der ungeschützt...

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Von: Zazaz

Das sollte allerdings die Ausnahme sein, üblich sind zwei Wochen Frist. Normalerweise sollte der Anwalt kein auswärtiger sein, ausgeschlossen ist dies aber nicht. Wenn der Richter einen Verteidiger...

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Von: Hans

Die Änderung der Pflichtverdeidigerbeiordnung ist ja erst von Oktober 2009 sollte sich aber inzwischen rumgesprochen haben. Allerdings verstehe ich diesen Beitrag nur teilweise. Zwar handelt es sich...

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Von: Udo Vetter

Die Pflicht zur Anhörung ist keine Sollvorschrift, auch wenn „soll“ im Paragrafen steht. Hat das Bundesverfassungsgericht schon vor langer Zeit klargestellt.

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Von: Günter Hogrefe

Frankfurter Richter, na ja…

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