Von: Konkurrenzblogleser
@<a href="#comment-446323" rel="nofollow">snafu</a>: Man könnte ja mal die Herren Hoenig oder Siebers fragen, die fahren wohl ganz gerne durch die Lande. Und bei deren...
View ArticleVon: Udo Vetter
Burschi, ich habe die Akte eingesehen. Das ergibt sich eigentlich schon aus dem Text.
View ArticleVon: Jakob
Muss der Angeklagte (wenn er denn zahlungsfähig ist) im Falle einer Verurteilung auch für die Kosten eines auf diese Weise gegen seinen Willen beauftragten Pflichtverteidigers aufkommen?
View ArticleVon: Quacksilber
Richter sind also nicht dazu verpflichtet, die Schadenssumme (Prozesskosten) gering zu halten, denn sonst wären sie sicher für die erhöhte oder gar doppelte Berechnung des Anwalthonorars wegen Wuchers...
View ArticleVon: Lord
@18: Auch wenn er nicht zahlungsfähig ist muß er seine Anwälte (ob Pflicht oder nicht) zahlen. Wird ihm dann eben von seinem Verdienst im Knast gepfändet – genauergesagt von dem Teil der ungeschützt...
View ArticleVon: Zazaz
Das sollte allerdings die Ausnahme sein, üblich sind zwei Wochen Frist. Normalerweise sollte der Anwalt kein auswärtiger sein, ausgeschlossen ist dies aber nicht. Wenn der Richter einen Verteidiger...
View ArticleVon: Hans
Die Änderung der Pflichtverdeidigerbeiordnung ist ja erst von Oktober 2009 sollte sich aber inzwischen rumgesprochen haben. Allerdings verstehe ich diesen Beitrag nur teilweise. Zwar handelt es sich...
View ArticleVon: Udo Vetter
Die Pflicht zur Anhörung ist keine Sollvorschrift, auch wenn „soll“ im Paragrafen steht. Hat das Bundesverfassungsgericht schon vor langer Zeit klargestellt.
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